Seit dem 2. Februar 2025 verlangt die KI-Verordnung der EU: Wer beruflich mit KI arbeitet, braucht die nötige Kompetenz dafür. Diese Schulung bringt Sie in fünf Stufen dorthin. Kein Vorwissen nötig.
Der Name bleibt in diesem Browserfenster und wird nur auf den Nachweis am Ende gedruckt. Nichts wird gespeichert oder verschickt.
Zwei Dinge, die häufig durcheinander gehen und die Sie ab jetzt sauber trennen können:
Gilt seit 2. Februar 2025. Für jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag einsetzt. Die Form ist frei: intern geschult, extern begleitet oder zertifiziert.
Greifen ab Dezember 2027 und nur für bestimmte Einsatzfelder, etwa Personalauswahl oder Kreditvergabe. Das ist nicht dasselbe wie Artikel 4.
Zahlen, Paragrafen und Quellen können frei erfunden sein und trotzdem echt aussehen. Alles Nachprüfbare nachprüfen.
Das Wissen endet an einem Stichtag. Aktuelle Preise, Fristen oder Personen gehören dazugestellt.
Zahlen wirken plausibel, sind aber geraten. Rechnen gehört in die Tabelle, nicht in den Chat.
Was in den Trainingstexten schief lag, kommt schief wieder heraus. Bei Menschen-Bewertungen besonders heikel.
Ein Sprachmodell nennt Ihnen einen Paragrafen samt Aktenzeichen. Was tun Sie?
Ordnen Sie zu: erst den Fall antippen, dann die Stufe.
Öffentliche Texte, eigene Entwürfe, allgemeine Fragen, anonymisierte Fälle, Vorlagen ohne Personenbezug.
Kundennamen und Adressen, Gehaltslisten, Verträge, Gesundheitsdaten, Zugangsdaten, ganze Datenbank-Auszüge.
Tippen Sie an, was nicht in ein öffentliches KI-Werkzeug gehört. Es sind mehrere.
Anbieter offener Modelle bieten oft auch eine Cloud-Variante an. Die trägt denselben Namen, schickt Ihre Daten aber auf fremde Server. Beim Einrichten genau hinsehen, welche Variante läuft.
Bei Microsoft Copilot ist seit 2026 eine Umleitung standardmäßig aktiv: Anfragen können bei Auslastung in Drittländer wandern, unter anderem in die USA. Das muss die Administration aktiv abschalten.
Ihr Team will ein Modell nutzen, das als "offen und lokal" beworben wird, und wählt die Cloud-Variante des Anbieters. Was gilt?
Schulung "KI sicher nutzen" nach Artikel 4 der KI-Verordnung