KI-Kompetenz im Maklerbüro: was verlangt ist und wie die Einschulung aussieht.
Wer KI im Büro einsetzt, unterstützt die Menschen dabei, sie zu verstehen. Das steht in Artikel 4 der KI-Verordnung und gilt seit dem 2. Februar 2025. Eine Drohung ist es nicht, eine Pflicht schon. Bei uns geschieht die Einschulung am eigenen Ablauf Ihres Büros.
Was Artikel 4 verlangt
Seit wann
Seit dem 2. Februar 2025. Das ist keine Ankündigung und keine Übergangsfrist, die Pflicht läuft. Betroffen ist jedes Büro, das KI im Arbeitsalltag einsetzt, auch für Textentwürfe.
Was genau
Sie unterstützen die Menschen, die mit KI arbeiten, dabei, sie ausreichend zu verstehen: was das System kann, wo es irrt, wann ein Mensch prüfen muss. Seit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 heißt es "unterstützen", früher stand dort "sicherstellen".
Was nicht
Kein eigener Bußgeldrahmen für Artikel 4 in der KI-Verordnung, kein vorgeschriebenes Zertifikat. Die Form ist frei. Entscheidend ist, dass die Leute es danach wirklich können.
Wir verkaufen das nicht mit Angst, weil es mit Angst nicht ehrlich wäre. Die Pflicht ist echt, die Drohkulisse drumherum ist es nicht. Für Ihr Büro heißt das: eine Einschulung, die zu Ihren Abläufen passt, und ein Nachweis, dass sie stattgefunden hat.
So sieht die Einschulung aus
Wer KI im Betrieb einsetzt, muss nach Artikel 4 der KI-Verordnung den Aufbau von KI-Kompetenz bei den Beteiligten unterstützen. Eine Einschulung gehört deshalb zur Übergabe. Das System bereitet vor, und genau dort setzt die Einschulung an.
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Ihr Ablauf auf dem Tisch
Wir arbeiten an einem Ablauf Ihres Büros, zum Beispiel am Entwurf eines Beratungsprotokolls. Keine Folien, keine Vorträge über KI im Allgemeinen.
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Was das System kann, wo es irrt
Sie sehen an echten Beispielen, wo der Entwurf trägt und wo eine Angabe fehlt oder nicht stimmt. Was nicht in Ihren Notizen steht, ergänzt das System nicht.
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Wer prüft, wer gibt frei
Wir legen fest, wer im Büro was prüft, bevor etwas an Kunden oder Versicherer hinausgeht. Nichts geht ohne Freigabe. Zeichnen bleibt bei Ihnen.
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Nachweis für Ihre Unterlagen
Wer wann an der Einschulung teilgenommen hat, halten wir schriftlich fest. Der Nachweis belegt die Teilnahme, mehr behauptet er nicht.
Die KI bereitet vor: sie erfasst, ordnet und entwirft. Beraten, auswählen und zeichnen bleibt bei Ihnen. Ein Teil der Einschulung ist deshalb die Frage, was nie in ein offenes Chatfenster gehört: Kundendaten werden in Ihrem Büro oder in einem Rechenzentrum in der EU verarbeitet.
Was die Einschulung nicht ist
Keine Weiterbildung nach Gewerbeordnung
Für die Weiterbildungspflicht der Versicherungsvermittler braucht es einen bestätigten Lehrplan (§ 137b Abs. 3a GewO). Die Einschulung hat keinen und wird dafür nicht angerechnet.
Kein Zertifikat, keine Prüfung
Der Nachweis am Ende belegt die Teilnahme. Er ist keine Urkunde über ein Wissensniveau und ersetzt keine Beurteilung im Einzelfall.
Wer mehr zur Offenlegungspflicht gegenüber Nutzern wissen möchte, findet sie auf der Seite Kennzeichnung von KI im Maklerbüro.
Häufige Fragen
Gilt das auch für ein Büro mit zwei Personen?
Ja. Artikel 4 der KI-Verordnung macht keinen Unterschied nach Größe. Wer KI im Arbeitsalltag einsetzt, muss die Kompetenz der Anwender unterstützen. Bei einem kleinen Büro fällt die Einschulung entsprechend kleiner aus.
Wir nutzen nur ein Chat-Fenster für Textentwürfe. Zählt das?
Ja, das ist bereits Einsatz von KI im Betrieb. Der Umfang darf dann bescheidener ausfallen als bei einem Büro, das mehrere Abläufe mit KI vorbereitet.
Was passiert, wenn wir es nicht machen?
Ehrlich: Die KI-Verordnung legt für Artikel 4 keinen eigenen Bußgeldrahmen fest; die Mitgliedstaaten müssen aber Sanktionen für jeden Verstoß gegen die Verordnung festlegen. Die Pflicht ist echt. Bei einer Geldbuße für einen anderen Verstoß zählt unter anderem, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie getroffen haben (Artikel 99 Absatz 7 Buchstabe g). Eine fehlende Einschulung kann dort gegen Sie sprechen, und sie wird zur Frage, wenn etwas schiefgeht und im Raum steht, ob die Beteiligten wussten, was sie tun. Das ist eine Haftungs- und Sorgfaltsfrage, keine Strafzettel-Frage.
Ab 2. August 2026 gelten doch neue Strafen?
Nein, das wird gerade viel behauptet. Die Bußgeld-Artikel 99 und 100 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2025. Wer heute sagt "jetzt kommen die Strafen", ist ein Jahr zu spät. Neu seit dem 2. August 2026 ist die Offenlegung gegenüber Nutzern, dazu mehr auf der Seite zur Kennzeichnung.
Ist die Einschulung eine Weiterbildung für Versicherungsvermittler?
Nein. Für die Weiterbildungspflicht nach der Gewerbeordnung (§ 137b Abs. 3a GewO) braucht es einen bestätigten Lehrplan. Die Einschulung hat keinen und wird dafür nicht angerechnet. Sie erfüllt den Zweck von Artikel 4, nicht mehr.
Brauchen wir ein Zertifikat?
Nein. Für Artikel 4 gibt es keine vorgeschriebene Zertifizierung. Sinnvoll ist ein schlichter Nachweis für die eigenen Unterlagen, wer wann teilgenommen hat.
Was kostet die Einschulung?
Sie gehört zur Übergabe eines Ablaufs. Einen schriftlichen Festpreis bekommen Sie nach dem Prozess-Check, wenn klar ist, welcher Ablauf zuerst kommt. Wenn Sie nur die Einschulung möchten, sagen Sie es im Erstgespräch.
Wir haben einen Betriebsrat. Was heißt das?
Gibt es einen Betriebsrat, binden wir ihn von Anfang an ein, statt ihm ein fertiges System vorzulegen. Das gilt auch für die Einschulung.
Kurz darüber sprechen?
Dreißig Minuten, kostenlos. Wir schauen uns an, wo in Ihrem Büro KI im Einsatz ist oder sein soll und was für Ihr Büro angemessen ist. Danach ein Prozess-Check an Ihren echten Abläufen und ein schriftlicher Festpreis.
Rechtsstand zuletzt geprüft am 15. August 2026. Grundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Quelle: KPMG Österreich zum Digital Omnibus. Das ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.