Artikel 4: KI-Kompetenz
Wer KI im Büro einsetzt, unterstützt die Menschen dabei, sie zu verstehen. Einen eigenen Bußgeldrahmen legt die KI-Verordnung dafür nicht fest, die Pflicht ist trotzdem echt.
Zur EinschulungSeit dem 2. August 2026 gilt: Wer mit einem KI-System spricht, muss das erfahren. Für Gewerbemakler ist das kein Hochrisiko-Thema, wohl aber eines für Website, Chat und Telefon. Hier steht, was wann gilt und was Ihr Büro tun kann.
Stand der Rechtslage nach der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, geprüft am 15. August 2026.
Wer KI im Büro einsetzt, unterstützt die Menschen dabei, sie zu verstehen. Einen eigenen Bußgeldrahmen legt die KI-Verordnung dafür nicht fest, die Pflicht ist trotzdem echt.
Zur EinschulungWer mit einem KI-System spricht, muss das erfahren. Diese Frist wurde nicht verschoben.
Anbieter von KI-Systemen müssen erzeugte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen. Für Systeme, die schon vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt ein Übergang bis zu diesem Tag. Nutzen Sie fertige Werkzeuge, trifft die Pflicht deren Hersteller. Lassen Sie sich ein eigenes System bauen und betreiben es unter Ihrem Namen, etwa einen Chat auf Ihrer Website, können Sie selbst Anbieter sein.
Die strengen Regeln für Hochrisiko-Systeme gelten erst ab diesem Tag. Für Gewerbemakler greifen sie nicht pauschal, siehe unten.
Schon ein einziges Ja heißt: Die Offenlegung oder Kennzeichnung ist bei Ihnen ein Thema.
Nichts angekreuzt? Dann brauchen Sie dieses Paket nicht. Das sagen wir Ihnen auch genau so.
Wir gehen Website, Chat und automatische Abläufe durch und listen auf, wo überall KI im Spiel ist. Klare Tabelle: betroffen, nicht betroffen, offen.
Für jeden Fund halten wir fest, welche Regel greift: Offenlegung gegenüber dem Nutzer (Absatz 1) oder Kennzeichnung erzeugter Inhalte (Absatz 2), jeweils mit Frist.
Doppelt abgesichert: sichtbar für Menschen (KI-Hinweis im Chat, ein Klick zum echten Menschen) und lesbar für Maschinen (Kennzeichnung im Quellcode).
Bildschirmfotos, Datum und Beschreibung jeder Maßnahme. Falls eine Behörde fragt, können Sie zeigen: umgesetzt am Tag X, so sieht es aus.
Eine Seite in einfacher Sprache: was KI im Büro darf, wer prüft, was nie in ein offenes Chatfenster gehört. Dazu die Einschulung zu Artikel 4.
Ihre eigene Kanzlei prüft die fertige Umsetzung. Das ist ein fester Schritt im Ablauf. Das Honorar der Kanzlei rechnen Sie direkt mit ihr ab.
Nein. Die KI bereitet vor: sie erfasst, ordnet und entwirft. Beraten, auswählen und zeichnen bleibt bei Ihnen. Was an Kunden oder Versicherer hinausgeht, geben Sie frei. Die Frage der Offenlegung stellt sich trotzdem bei allem, was öffentlich läuft: Website, Chat, Telefon.
Nicht pauschal. Anhang III Nr. 5 lit. c der KI-Verordnung erfasst KI-Systeme für die Risikobewertung und Preisbildung in Bezug auf natürliche Personen bei Lebens- und Krankenversicherungen. Ein Entwurf für Ihre Sach- oder Haftpflicht-Ausschreibung im Gewerbe fällt nicht darunter. Artikel 4 (KI-Kompetenz) und Artikel 50 (Transparenz) gelten für Ihr Büro trotzdem. Ob und wie Ihr Büro im Einzelfall betroffen ist, klärt eine Kanzlei.
Dann brauchen Sie dieses Paket vermutlich nicht. Das sagen wir Ihnen auch genau so, bevor Sie etwas beauftragen.
Für Verstöße gegen Transparenzpflichten sieht Artikel 99 der KI-Verordnung einen Bußgeldrahmen vor. Bei kleinen und mittleren Unternehmen und, seit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, auch bei kleinen Midcap-Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag. Für Artikel 4 legt die KI-Verordnung selbst keinen Bußgeldrahmen fest; die Mitgliedstaaten müssen aber Sanktionen für jeden Verstoß gegen die Verordnung festlegen (Artikel 99 Absatz 1). Artikel 99 gilt seit dem 02.08.2025, neu ist daran nichts.
Einen schriftlichen Festpreis bekommen Sie nach dem Prozess-Check, wenn klar ist, was in Ihrem Büro betroffen ist. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Die Offenlegung gilt
seit dem 2. August 2026.
Wer mit Ihrem Chat oder Telefon-Assistenten spricht, muss erfahren, dass er mit einer KI spricht, außer es ist offensichtlich. Ein Erstgespräch dauert 30 Minuten und ist kostenlos.