Muster: Cyber-Versicherung für einen kleinen Betrieb
Alle Klauseln sind erfunden, die Versicherer A, B und C gibt es nicht. Das Muster zeigt die Form eines Vergleichs, keine Empfehlung und keine Reihung.
Ab wann gilt ein Schaden als eingetreten?
- Versicherer A
- Mit der ersten Entdeckung durch den Versicherungsnehmer. Art. 2.1, S. 4
- Versicherer B
- Mit dem Zeitpunkt des Angriffs, auch wenn er erst später entdeckt wird. Abschnitt A, Z 3, S. 7
- Versicherer C
- Mit der ersten Entdeckung durch den Versicherungsnehmer. § 4 Abs. 1, S. 3
Wie lange muss der Betrieb stillstehen, bevor der Ertragsausfall gedeckt ist?
- Versicherer A
- Zwölf Stunden. Art. 6.3, S. 11
- Versicherer B
- Vierundzwanzig Stunden. Abschnitt C, Z 2, S. 15
- Versicherer C
- Achtundvierzig Stunden. § 9 Abs. 2, S. 9
Sind Schäden gedeckt, wenn Sicherheitsupdates fehlen?
- Versicherer A
- Ja, sofern kein Update länger als dreißig Tage aussteht. Art. 8.2, S. 14
- Versicherer B
- Ja, ohne Frist. Abschnitt E, Z 1, S. 21
- Versicherer C
- Im Bedingungswerk nicht geregelt. keine Fundstelle, Rückfrage an den Versicherer
Sind die Kosten gedeckt, Daten wiederherzustellen?
- Versicherer A
- Ja. Art. 3.4, S. 6
- Versicherer B
- Nur als eigener Baustein, wenn er mitversichert ist. Abschnitt B, Z 5, S. 12
- Versicherer C
- Ja. § 5 Abs. 3, S. 5
Gilt der Schutz auch für Geräte im Homeoffice?
- Versicherer A
- Nur für Geräte im Eigentum des Betriebs. Art. 1.5, S. 3
- Versicherer B
- Ja, auch für private Geräte mit Zugriff auf Betriebsdaten. Abschnitt A, Z 6, S. 8
- Versicherer C
- Im Bedingungswerk nicht geregelt. keine Fundstelle, Rückfrage an den Versicherer
Hier beginnt die Beratung: welche dieser Unterschiede für diesen Betrieb zählen, beurteilt der Makler. Eine Lücke ist keine Antwort, sondern eine Rückfrage an den Versicherer.